Hygiene-Konzept

Hinweis: Aufhebung von Schutzmaßnahmen ab 08.04.23 – Anpassung je nach Infektionslage vorbehalten
Mit dem Wegfall der Corona-Schutzregeln heben wir unsere bisherige Praxis der festen Platzvergabe unter Einhaltung von Abständen auf. Die Markierung der Kinosessel im Saal (Papierfähnchen auf 2 oder 3 benachbarten Sitzen mit Abstand zu Nachbarn) bleibt aber zur Ihrer Orientierung und als Empfehlung zur Platzwahl erhalten.
(Durchgestrichene Passagen entsprechen dem früheren Stand vom August 2022)




1. Abstandsgebot im Kinosaal

a. Die Anzahl der BesucherInnen ist so beschränkt, dass mindestens 1,50m Abstand gewahrt ist.
b. Paare oder 2 Personen aus dem gleichen Hausstand können zusammenhängende Sitzplätze buchen. Die Zahl dieser Doppelplätze ist beschränkt. Abhängig von der Reservierungslage werden Familien oder Gruppen ggf. aufgeteilt oder nach Rücksprache zusammenhängend in der ersten oder letzten Reihe platziert. Bei manchen Veranstaltungen gibt es bei dichterer Belegung nur Einzelplätze (wird im Programm angekündigt)-



2. Organisation

a. Reservierung oder Anmeldung ist erforderlich.
Bitte nutzen Sie unser Online-Reservierungsformular. Reservierungen werden per E-Mail bestätigt.
b. Mund-Nasen-Bedeckung: Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet (s.a. Absatz e.).
c. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist im ganzen Haus einzuhalten, so weit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.
d. Platzzuweisung: Je nach dem Verhältnis einzeln besuchender Personen zu Paaren und Gruppen ist eine andere Sitzordnung nötig. Um den Mindestabstand zu gewährleisten, wird es vorkommen, dass wir Sie bitten sich umzusetzen. Wir bitten die Platzzuweisung zu respektieren.
e. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf während der Filmvorstellung am Platz abgelegt werden.
Sofern das Verlassen des Sitzplatzes während der Filmvorführung notwendig ist und dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, kann der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten werden.



3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen

a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion sollen möglichst zu Hause bleiben und wird im Regelfall der Zugang zu verwehrt.
b. Es gilt die 3G-Regelung, also daß Sie entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
c. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren oder waschen und den Nachweis entsprechend der 3G-Regel erbringen. Wir bevorzugen den Nachweis per Corona-Warn-App oder die CovPass-App.



4. Betriebliche Einzelmaßnahmen

a. An der Kasse werden Besucher und Mitarbeiter durch eine Trennscheibe geschützt.
b. Wir stellen geeignete viruzide Mittel zur Verfügung; reinigen häufig benutzte Flächen mit viruziden Mitteln und lüften regelmäßig – im Kinosaal während der Veranstaltung über eine Lüftungsanlage mit frischer Außenluft (keine Umwälzklimaanlage!).
c. Zur Minimierung der Kontakte bitten wir Sie die Eintrittskarten durch Abriss selbst zu entwerten.


Hinweis: Bei Veranstaltungen mit oder von Partnern werden eventuell andere oder zusätzliche Maßnahmen ergriffen.


Grundlage: siehe CoBelVO des Landes (zur Zeit keine für Veranstaltungen)
Siehe auch: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Corona und Datenschutz: FAQs des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/corona-datenschutz/